Welpenkaufvertrag

Unser Welpenkaufvertrag

KAUFVERTRAG

zwischen

Andrea Hilmes, Wolfskaute 5, 37284 Waldkappel/ Bischhausen,
Border Collies “of Goblin’s Fountain” im VDH und der FCI

als Züchter und Verkäufer

und  …………………………………………………………………………………….

als Käufer

über den Border Collie  …………………………….. of Goblin’s Fountain

§1  ( Beschreibung des Welpen )

Geschlecht : Rüde/Hündin         Wurftag  : ……………

Zuchtbuchnummer  : ZBrH …… Farbe :  ………………

Chipnummer : …………………..

Mutter des Welpen: Be my Fellow of Goblin´s Fountain, ZBrH 8215

Vater des Welpen: JCH Kuhaylans Australia Red Shane B BH, ZBrH 4476

Wurfabnahmen: Am …………  und am  ……………….

durch  ………………………….., Zuchtwart des Clubs für Britische Hütehunde e.V.,
LG Hessen

Ergebnis der Augenuntersuchung auf CEA am ………….. durch……………..
Befund:…………………………… (siehe Anlage)
§2  ( Haltung des Hundes )

Der  Käufer verpflichtet sich, den erworbenen Hund artgerecht und rassegemäß zu
halten. Hierzu ist regelmäßiger Kontakt sowohl zu Menschen als auch zu anderen
Hunden und ausreichende körperliche und geistige Beschäftigung erforderlich.
Zwingerhaltung kann nicht als artgerecht angesehen werden!


§3  ( Ausbildung des Hundes )

Der Käufer verpflichtet sich, den Hund seiner Veranlagung entsprechend auszubilden
oder ausbilden zu lassen.

Die  Züchter verpflichten sich , den Käufer bei der Ausbildung des Hundes
durch Information, Beratung und Vermittlung von Ausbildungshilfen (Kurse,
Trainingsmöglichkeiten etc.) zu unterstützen.

§4  ( HD- und Augenuntersuchung )

Der  Käufer verpflichtet sich, den Hund zwischen dem 13. und 20. Lebensmonat von
einem geeigneten Tierarzt auf Hüftgelenksdysplasie (HD) und erbliche
Augenkrankheiten untersuchen zu lassen und die Züchter über das Ergebnis zu
informieren. Der Käufer bekommt 50 Euro der Untersuchung vom Züchter erstattet.

§5  ( Zuchtverwendung )

Der  Käufer verpflichtet sich, den Hund ausschließlich im Rahmen der
Zuchtbestimmungen des Clubs für Britische Hütehunde e.V., des ISDS (International
Sheepdog Society) oder eines anderen von der FCI anerkannten Zuchtvereins als
Deckrüde oder Zuchthündin zu verwenden.

Hierzu sind die jeweils gültigen Zuchtzulassungsbestimmungen der Vereine zu
beachten.

§6  ( Zuchtschauen )

Der Käufer hat die Möglichkeit, den Hund auf einer vom VDH anerkannten Zuchtschau vorzustellen und bewerten zu
lassen (in der Jugendklasse mit 9-18 Monaten, der Zwischklasse oder der Offenen Klasse). Dies ist aber nicht verpflichtend.

Die  Züchter verpflichten sich, bei Vorlage des Richterprotokolls (in Kopie) die
Meldegebühr für diese Zuchtschau zu erstatten.

Auf  Wunsch des Käufers übernehmen die Züchter Anmeldung und Vorstellung des
Hundes auf einer Zuchtschau.

Das Vorführen des Hundes auf Schauen, die nicht vom VDH genehmigt und geschützt sind, ist nicht gestattet.

§7  ( Wiederkaufsrecht )

Die Verkäufer/Züchter behalten sich ausdrücklich das Recht auf Rückkauf des Hundes
für folgende Fälle vor :

a)  bei schwerwiegenden Verstößen des Käufers gegen die in diesem Vertrag
getroffenen Vereinbarungen,

b) bei tierschutzwidriger Haltung oder Ausbildung des Hundes,

c)  bei Weitergabe des Hundes an Dritte sowohl durch Verkauf, Schenkung,
Verpachtung als auch bei geplanter Tötung des Hundes.

Der Käufer verpflichtet sich, die Verkäufer/Züchter rechtzeitig über eine geplante
Weitergabe des Hundes an Dritte zu informieren und somit die Wahrnehmung des
Rückkaufsrechts zu ermöglichen.

Als  Rückkaufpreis gilt der Welpenpreis (Kaufpreis) bis zum siebten Lebensjahr, sofern
nicht besondere Qualifikationen des Hundes einen höheren Preis rechtfertigen, danach
gilt ein dem Lebensalter angemessener Rückkaufpreis.

Für den Fall, dass der Käufer den Hund wieder verkaufen möchte, verpflichten sich die
Züchter, bei der Suche nach einem geeigneten Käufer behilflich zu sein, sofern sie das
Rückkaufsrecht nicht selber in Anspruch nehmen sollten.

§8  ( Kaufpreis )

Als Kaufpreis werden 1300 EUR vereinbart, zahlbar bei Abholung des Welpen bzw.
gemäß folgender Vereinbarung:

…………………………………………………………………….

Ahnentafel und Impfpass gehören zum Hund und werden mit übereignet.

§9 ( sonstige Vereinbarungen )

……………………………………………………………………………

§10  ( Salvatorische Klausel )

Sollten  Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder gegen ein gesetzliches
Verbot verstoßen, so wird nicht der gesamte Vertrag nichtig, vielmehr wird die
unwirksame Bestimmung durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck des
Vertrages am nächsten kommt.

Waldkappel, den …………….

……………………………..     …………………………….

als Verkäufer/Züchter              als Käufer

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